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Teilnahmebedingungen 2020

§ 1 Allgemeines


Veranstalter von „Thüringen bowlt für die Kinderkrebsstationen in Thüringen“, ist der Verein Thüringer Firmenbowling e.V., Donaustraße 7 in 99089 Erfurt. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erfurt unter der Vereinsregisternummer VR 162962.
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Team mit ihren jeweiligen Teilnehmern.


§ 2 Startbedingungen


Startberechtigt ist jedes Team nach erfolgter schriftlicher Anmeldung unter Nutzung des vorgegebenen Anmeldeformulars 2020 (siehe www.ThueringerFirmenbowling.de)


-    mit 4 Teilnehmern,
-    welches die komplette Startgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung (Datum auf Anmeldeformular) bezahlt hat,
-    jeder Teilnehmer zu Beginn der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Turnierteilnahme Beschäftigter des jeweiligen Unternehmens (z.B. Firma, Behörde, Institution oder Organisation) ist.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko.
Bei Ausfall eines angemeldeten Teilnehmers kann ein Ersatzteilnehmer unter oben genannten Bedingungen nachgemeldet werden. Dies ist dem Veranstalter unter Nutzung des Anmeldeformulars, mit einem entsprechenden Hinweis zur Nachmeldung und welcher Teilnehmer ersetzt wird, schriftlich mitzuteilen.
Die Hausordnung der Bowlingbahn „Super Bowl Weimar“ sind verbindlich für alle Teilnehmer. Der Betreiber hat Hausrecht. Seinen Anweisungen bzw. den Anweisungen seiner Mitarbeiter ist auf der Bowlingbahn Folge zu leisten.


§ 3 Turnierablauf

Das Benefizturnier „Thüringen bowlt für die Kinderkrebsstationen in Thüringen“ findet am Freitag, den 09.10.2020 im Bowling Center „Super Bowl“ im Weimarer Atrium statt. Beginn der Veranstaltung 17.00 Uhr.

Anmeldeschluss ist Freitag, der 18.09.2020, nach Eingang der schriftlichen Anmeldung und der Startgebühr auf dem Konto des Veranstalters, erhält der Teamkapitän des jeweiligen Teams eine Anmeldebestätigung (per Mail oder postalisch) vom Veranstalter. Sollten sich weniger als 8 Teams zum Thüringer Firmenbowling 2020 anmelden, dann wird die Veranstaltung nicht stattfinden.

§ 4 Kosten


Die entstehenden Gebühren für die Benutzung der Bowlingbahn, der Nutzung der hauseigenen Bowlingbälle sowie die Ausleihgebühr für Bowlingschuhe trägt der Veranstalter während der Veranstaltung.
Alle ggf. anfallenden Kosten für An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Turnier sind vom jeweiligen Team selbst zu tragen.


§ 5 Ausschluss von der Teilnahme, Disqualifikation, Rückerstattung


Der Veranstalter behält sich vor, ein Team jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieses Team entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu seinen Teammitgliedern, welche für die Teilnahme an der Veranstaltung relevant sind, gemacht hat oder wenn ein Team bzw. eines seiner Teammitglieder ein unfaires Verhalten, beispielsweise durch fremdenfeindliches, sexistisches oder menschenverachtendes Verhalten an den Tag legt oder gelegt hat.
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr.
Die Rückerstattung der Startgebühr kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.


§ 6 Datenerhebung und Verwertung


Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen, personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet und gespeichert. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Jeder Teilnehmer hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Einsicht seiner Daten, bei fehlerhaften Daten auf Korrektur dieser und auf Löschung seiner Daten.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und etwaige Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet etc. können von dem Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Sollte ein Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, dass von ihm Fotos bzw. Filmaufnahmen gemacht werden, so hat er dies dem Veranstalter vorher schriftlich mitzuteilen. Ebenso hat er den entsprechenden Fotografen oder Kameramann vor der Veranstaltung bzw. bei Eintritt des Ereignisses (Foto- und oder Filmaufnahme) darüber zu informieren.
Es werden Name des Teams, des Unternehmens und das Teamergebnis zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in veranstaltungsbegleitenden Medien, wie beispielsweise Druckerzeugnissen, sowie im Internet veröffentlicht.


§ 7 Haftungsausschluss


Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Der Veranstalter haftet nicht
-    für grob fahrlässiges Verhalten durch die Teilnehmer auf den Bowlingbahnen sowie daraus entstandenen Sach- und Vermögensschäden.
-    für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände während der Teilnahme am Turnier. Er übernimmt keinerlei Aufbewahrung für den Teilnehmer.
-    für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Turnier. Jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) wird ausgeschlossen.

 

Stand Juli 2020

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