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Teilnahmebedingungen

 

§ 1 Allgemeines

Veranstalter von „Thüringen bowlt für die Kinder-Projekte der Lebenshilfe in Thüringen“, ist der Verein Thüringer Firmenbowling e.V., Donaustraße 7 in 99089 Erfurt. Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Erfurt unter der Vereinsregisternummer VR 162962.

Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung gültigen Fassung, Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Team mit ihren jeweiligen Teilnehmern.

 

§ 2 Startbedingungen

Startberechtigt ist jedes Team nach erfolgter schriftlicher Anmeldung unter Nutzung des vorgegebenen Anmeldeformulars (siehe www.ThueringerFirmenbowling.de)

-  mit 4 Teilnehmern,

-  welches die komplette Startgebühr innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung (Datum auf Anmeldeformular) bezahlt hat,

-  jeder Teilnehmer zu Beginn der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Turnierteilnahme Beschäftigter des jeweiligen Unternehmens (z.B. Firma, Behörde, Institution oder Organisation) ist.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes gesundheitliches Risiko.

Bei Ausfall eines angemeldeten Teilnehmers kann ein Ersatzteilnehmer unter oben genannten Bedingungen nachgemeldet werden. Dies ist dem Veranstalter unter Nutzung des Anmeldeformulars, mit einem entsprechenden Hinweis zur Nachmeldung und welcher Teilnehmer ersetzt wird, schriftlich mitzuteilen.

Die Hausordnungen der jeweiligen Bowlingbahnen sind verbindlich für alle Teilnehmer. Der Betreiber hat Hausrecht. Seinen Anweisungen bzw. den Anweisungen seiner Mitarbeiter ist auf der Bowlingbahn Folge zu leisten.

 

§ 3 Turnierablauf

Eine Anmeldung ist im Teilnahmezeitraum jederzeit möglich. Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung und der Startgebühr auf dem Konto des Veranstalters, erhält der Teamkapitän des jeweiligen Teams eine Anmeldebestätigung (per E-Mail oder postalisch) vom Veranstalter. Mit dieser Anmeldebestätigung vereinbart das Team den Spieltermin zur Vorrunde mit einer teilnehmenden Bowlingbahn. Die Anmeldebestätigung ist dem Bahnbetreiber bzw. einer seiner Mitarbeiter vor Bowlingbeginn zu übergeben.

Die Veranstaltung erstreckt sich über eine Vor- und eine Finalrunde.

Vorrunde:

-  Es wird ausschließlich auf den teilnehmenden Bowlingbahnen gespielt. Jedes Team kann die Bowlinganlage frei wählen. Die teilnehmenden Bowlingbahnen sind unter www.ThueringerFirmenbowling.de veröffentlicht.

-  Jedes Team spielt an einem Tag seiner Wahl drei Spiele pro Teilnehmer. Alle Teilnehmer pro Team spielen an diesem Tag zusammen (gleiche Uhrzeit und Bowlingbahn).

-  Nach erfolgter Anmeldebestätigung und der Terminabsprache mit einer teilnehmenden Bowlingbahn teilt der Teamkapitän dem Veranstalter per E-Mail, postalisch oder per Telefon unter 01 72 /  3 62 78 77 den vereinbarten Termin mit. Der Veranstalter ist spätestens drei Tage vor dem Spieltermin zu informieren. Nach Abschluss der Vorrundenspiele hat der Teamkapitän dafür Sorge zu tragen, dass der Bahnbetreiber das Teamergebnis doppelt ausdruckt. Ein Exemplar erhält das Team. Der Bahnbetreiber übersendet das zweite Exemplar an den Veranstalter.

-  Vorraussetzung für die Wertung ist, dass das angemeldete Team seine Vorrundenspiele bis zum 30.09.2019 um 24:00 Uhr abgeschlossen hat.

Finalrunde:

-  Nach Abschluss der Vorrunde wird im Oktober 2019 das Finale ausgetragen. Die veranstaltende Bowlingbahn und der Termin werden auf der Vereinswebseite www.ThueringerFirmenbowling.de rechtzeitig veröffentlicht.

-  Für das Finale qualifizieren sich die zwanzig besten Teams aus der Vorrunde. Auf der Internetseite des Veranstalters www.ThueringerFirmenbowling.de wird die Rangliste aller teilnehmenden Teams veröffentlicht. Belegen mit Ende der Vorrunde mehrere Teams den 20. Platz (Punktgleichheit), entscheidet die Anzahl der erzielten Strikes in der Teamsumme über die Platzierung. Besteht weiter Gleichstand, entscheidet das Los.

-  Nach Beendigung der Vorrunde informiert der Veranstalter alle Teams per E-Mail über den Termin und den Ablauf der Abschlussveranstaltung inkl. der auszutragenden Finalrunde.

-  Sollte ein qualifiziertes Team das Finale absagen bzw. aus Gründen, die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Veranstalters liegen, nicht teilnehmen können, so rückt das jeweils nächstplatzierte Team nach.

 

§ 4 Kosten

Die entstehenden Gebühren für die Benutzung der Bowlingbahn, der Nutzung der hauseigenen Bowlingbälle sowie die Ausleihgebühr für Bowlingschuhe trägt der Veranstalter während des Turniers (siehe Ablauf § 3).

Alle ggf. anfallenden Kosten für An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Turnier sind vom jeweiligen Team selbst zu tragen.

 

§ 5 Ausschluss von der Teilnahme, Disqualifikation, Rückerstattung

Der Veranstalter behält sich vor, ein Team jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieses Team entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu seinen Teammitgliedern, welche für die Teilnahme an der Veranstaltung relevant sind, gemacht hat oder wenn ein Team bzw. eines seiner Teammitglieder ein unfaires Verhalten, beispielsweise durch fremdenfeindliches, sexistsisches oder menschenverachtendes Verhalten an den Tag legt oder gelegt hat.

Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Startgebühr.

Die Rückerstattung der Startgebühr kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht.

 

§ 6 Datenerhebung und Verwertung

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen, personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet und gespeichert. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer einer Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Jeder Teilnehmer hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Einsicht seiner Daten, bei fehlerhaften Daten auf Korrektur dieser und auf Löschung seiner Daten.

Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und etwaige Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet etc. können von dem Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Sollte ein Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, dass von ihm Fotos bzw. Filmaufnahmen gemacht werden, so hat er dies dem Veranstalter vorher schriftlich mitzuteilen. Ebenso hat er den entsprechenden Fotografen oder Kameramann vor der Veranstaltung bzw. bei Eintritt des Ereignisses (Foto- und oder Filmaufnahme) darüber zu informieren.

Es werden Name des Teams, des Unternehmens und das Teamergebnis zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in veranstaltungsbegleitenden Medien, wie beispielsweise Druckerzeugnissen, sowie im Internet veröffentlicht.

 

§ 7 Haftungsausschluss

Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

Der Veranstalter haftet nicht

-  für grob fahrlässiges Verhalten durch die Teilnehmer auf den Bowlingbahnen sowie daraus entstandenen Sach- und Vermögensschäden.

-  für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände während der Teilnahme am Turnier. Er übernimmt keinerlei Aufbewahrung für den Teilnehmer.

-               für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Turnier. Jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) wird ausgeschlosse

 

Stand April 2019

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